Unsere öffentlichen Grillplätze
Drei wunderschöne, idyllische Grillplätze in der Gemeinde Feldberg laden Familien und Freunde zu einem geselligen Grillnachmittag oder einem entspannten Picknick in der Natur ein.
Aktuelle Information zum Grillbetrieb
🔴 Aktueller Status: Grillverbot
Wegen akuter Waldbrandgefahr gilt an allen öffentlichen Plätzen in der Gemeinde Feldberg ein striktes Feuer- und Grillverbot. Dies umfasst jegliches offene Feuer sowie das Mitbringen und Betreiben von Gasgrills, Kohlegrills und sonstigen Kochgeräten. Die Plätze stehen Ihnen selbstverständlich weiterhin für ein gemütliches Picknick zur Verfügung – bitte verzichten Sie in diesem Fall jedoch ausnahmslos auf jede Art von Koch- und Feuergeräten.
Rechtlicher Hinweis: Da rund 90 Prozent aller Waldbrände durch menschliches Handeln ausgelöst werden, ahnden wir Verstöße gegen dieses Verbot konsequent. Das Missachten des behördlichen Grillverbots stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden; im Falle eines Schadensereignisses drohen zudem zivil- und strafrechtliche Haftungsfolgen. Diese Maßnahme dient dem strikten Schutz unserer Natur und Ihrer eigenen Sicherheit.
Unsere Grillplätze im Überblick
Grillplatz Altglashütten (Sommerberg)
Der Grillplatz Altglashütten liegt idyllisch am Sommerberg in der Nähe des Skilifts (etwa 600 Meter entfernt) am Ende des Edwin-Vogt-Weges, wo dieser in die Straße „Am Sommerberg“ übergeht (79868 Feldberg).
Parkmöglichkeiten befinden sich direkt am Weg, von wo aus ein kurzer Fußweg von rund 20 Metern zum Platz führt. Vor Ort stehen ein Unterstand beziehungsweise Pavillon, ausreichend Tische und Bänke sowie eine professionell eingefasste Feuerstelle mit einem großen, schwenkbaren Grillrost bereit.
Der Platz ist öffentlich zugänglich und kann nicht reserviert werden. Bei größeren Veranstaltungen ist es im Ort üblich, einen Hinweis am Platz anzubringen; ein Anspruch auf exklusive Alleinnutzung besteht jedoch nicht, da der Platz genügend Raum für parallele Treffen bietet.
Holz muss selbst mitgebracht und anfallender Müll eigenverantwortlich wieder entsorgt werden. Für Hunde gilt am gesamten Platz die Leinenpflicht.
Grillplatz Falkau (alter Skilift)
Eingebettet in eine wunderschöne Umgebung liegt der Grillplatz Falkau direkt am alten Skilift in der Nähe der Haslachstraße (79868 Feldberg).
Besucherinnen und Besucher nutzen den Parkplatz am nahegelegenen Minigolfplatz, von dem aus ein Fußweg von etwa 50 Metern zum Grillplatz führt. Die Ausstattung umfasst einen schützenden Unterstand, stabile Tische und Bänke sowie eine komfortable Feuerstelle mit schwenkbarem Grillrost. In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich der Minigolfplatz mit Kiosk, Toilettenanlagen und einem Spielplatz.
Der Platz ist öffentlich, kostenfrei und nicht reservierbar. Eine gleichzeitige Nutzung durch mehrere Gruppen ist aufgrund der Größe problemlos möglich; das Anbringen eines Hinweisschildes bei größeren Runden ist ortsüblich.
Grillholz ist selbst mitzubringen, Müll ist eigenverantwortlich zu entsorgen, und für Hunde gilt die Leinenpflicht.
Grillplatz Bärental (Stephansbühlweg)
Der Grillplatz Bärental befindet sich in exklusiver Waldlage am Stephansbühlweg (79868 Feldberg) direkt hinter dem örtlichen Supermarkt, während sich ein Bolzplatz in unmittelbarer Gegenüberlage erstreckt.
Dieser Platz zeichnet sich durch seine hochwertige Infrastruktur aus und ist an die Bärenzunft verpachtet, welche den Platz und die zugehörige Schutzhütte vermietet. In der Hütte stehen Tische und Stühle sowie eine komplett eingerichtete Küche inklusive Kühlschrank, Herd, Spülmaschine und Spülbecken zur Verfügung; zudem sind sanitäre Anlagen mit Toilette und Waschbecken integriert.
Parkplätze befinden sich direkt am Gelände. Für die Nutzung ist eine vorherige Reservierung erforderlich. Buchungsanfragen und Abstimmungen erfolgen über den zuständigen Ansprechpartner Bruno Kiefer unter der Telefonnummer +49 7655 691.
Grillholz ist selbst mitzubringen, Müll ist eigenverantwortlich zu entsorgen, und für Hunde gilt die Leinenpflicht.
Verbindliche Regeln für die Nutzung
Damit der Aufenthalt für alle Gäste harmonisch verläuft und unsere Natur geschützt bleibt, gelten an allen Grillplätzen verbindliche Vorgaben:
1. Gilt immer (Unabhängig von der Wetterlage)
- Vor dem Event informieren: Sie planen ein Grillevent? Betrachten Sie vorab tagesaktuell diese Internetseite. Hier werden mögliche Grillverbote transparent ausgesprochen. Alternativ steht Ihnen die Gemeindeverwaltung zu den üblichen Sprechzeiten telefonisch unter 07655 801-0 für Auskünfte zur Verfügung.
- Sauberkeit & Entsorgung: Die Grillplätze sind sauber zu hinterlassen. Müll ist grundsätzlich wieder mitzunehmen und selbst zu entsorgen.
- Rauchverbot: Gemäß dem Landeswaldgesetz Baden-Württemberg gilt im Wald und in unmittelbarer Nähe von Waldflächen vom 1. März bis zum 31. Oktober ein generelles Rauchverbot. Das Rauchen ist an den Grillplätzen in diesem Zeitraum daher untersagt.
- Fahrzeuge & Rettungswege: Das Parken auf trockenem Gras oder Waldboden ist wegen der Brandgefahr durch heiße Katalysatoren grundsätzlich untersagt. Rettungswege und Waldzufahrten sind zu jeder Zeit absolut freizuhalten.
- Notfall: Sollte sich durch einen Unfall oder unvorhergesehene Umstände ein Feuer unkontrolliert ausbreiten, zögern Sie keine Sekunde: Wählen Sie sofort den Notruf 112. Lieber einmal zu früh alarmieren als zu spät – jede Minute zählt.
2. Gilt bei aktivem Grillverbot
- Kein offenes Feuer / kein offenes Licht: Bei einem ausgesprochenen Grillverbot ist jegliches Feuer untersagt.
- Picknick erlaubt: Die Plätze dürfen weiterhin für ein gemütliches Picknick genutzt werden. Sie können gerne mitgebrachte Speisen und Getränke verzehren. Das Feuer machen oder das Mitbringen und Betreiben eigener Grill- oder Kochgeräte (egal ob Kohle oder Gas) ist jeoch strengstens untersagt.
3. Gilt, wenn das Grillen erlaubt ist
- Sicherer Umgang mit Feuer und Glut: Nutzen Sie ausschließlich die dafür vorgesehenen Feuerstellen. Verlassen Sie den Platz niemals, solange das Feuer noch brennt oder die Glut nicht vollständig erloschen ist.
- Löschwasser bereithalten: Halten Sie stets ausreichend Wasser zur Brandbekämpfung bzw. zum restlosen Ablöschen der Glut bereit.
Wir wünschen Ihnen erholsame Stunden, gesellige Momente und viel Freude an unseren Feldberger Grillplätzen – passen Sie gut auf sich und unsere Natur auf!
Ihre Gemeinde Feldberg


