Bekanntmachungen der Gemeinde Feldberg
Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 14.07.2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Feldberg kommt am Dienstag, 14. Juli 2026, um 19:30 Uhr im Sitzungssaal des Feuerwehrhauses zusammen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, an der öffentlichen Sitzung teilzunehmen und sich über die aktuellen Themen zu informieren. Die vollständige Tagesordnung ist in der folgenden PDF-Datei einsehbar.
Vorläufiges Auslaufen des Grill- und Feuerverbots: Keine Entwarnung am Feldberg
Das befristete Grill- und Feuerverbot an öffentlichen Stellen im Gemeindegebiet läuft zunächst aus, da sich die Wetterlage durch leichte Niederschläge etwas entspannt hat. Dennoch weist die Gemeindeverwaltung ausdrücklich darauf hin, dass dies keine Entwarnung bedeutet.
Das Missverständnis der Höhenlage
Immer wieder wird die Waldbrandgefahr in höheren Lagen unterschätzt. Der Trugschluss, dass es auf dem Berg durch kühlere Temperaturen und ein grüneres Umfeld weniger leicht brennt als im Tal, ist gefährlich. Die Kombination aus direkter Sonneneinstrahlung, starkem Wind und leicht entzündlichem Untergrund macht den Schwarzwald auch in Höhenlagen extrem anfällig. Statistiken zeigen, dass fast 90 Prozent aller Waldbrände durch menschliche Fahrlässigkeit verursacht werden.
Die wichtigsten Verhaltensregeln im Überblick
Um unseren Schwarzwald zu schützen, sind folgende Vorgaben und Schutzmaßnahmen weiterhin zwingend einzuhalten:
- Gesetzliche Pflicht nach § 41 Landeswaldgesetz (LWaldG): Offenes Feuer im Wald und in einem Abstand von unter 100 Metern zum Waldrand ist ganzjährig verboten. Ausgenommen hiervon sind ausschließlich die von der Gemeinde offiziell eingerichteten und gekennzeichneten Grillstellen.
- Rauchen und Zigaretten: Zigarettenstummel gehören ausschließlich in den Aschenbecher und niemals in die Natur oder aus dem Autofenster.
- Sicheres Parken: Fahrzeuge dürfen keinesfalls auf trockenem Gras abgestellt werden. Die Hitze von Unterboden, Auspuffanlagen und Katalysatoren kann trockene Vegetation im Handumdrehen entzünden.
- Verantwortung beim Grillen: Wenn an den zugelassenen Plätzen gegrillt wird, geschieht dies nur unter ständiger Aufsicht, mit bereitgehaltenem Löschwasser und erst nach vollständigem 100-prozentigem Löschen der Glut kann der Grillplatz verlassen werden.
Gemeinsam mit den Verantwortlichen des Forstbezirkes wird die tagesaktuelle Lage weiterhin genau beobachtet. Bei Bedarf kann jederzeit wieder mit einem erneuten Grillverbot reagiert werden. Sollte es zu einem erneuten Verbot kommen, wird dies umgehend hier auf der Homepage sowie auf unseren Social-Media-Kanälen, sowie im nächsten Amtsblatt veröffentlicht.
Im Notfall
Sollten Sie Rauch oder Feuer entdecken, zögern Sie nicht und wählen Sie sofort den Notruf 112. Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihren Beitrag zum Schutz unserer Natur.
Akute Waldbrandgefahr: Absolutes Grillverbot auf kommunalen Grillplätzen ab sofort
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit besteht aktuell eine sehr hohe Wald- und Graslandbrandgefahr. Zum Schutz des Naturraums erlässt die Gemeinde Feldberg als Ortspolizeibehörde in Abstimmung mit der Revierförsterei ab sofort ein befristetes, absolutes Grill- und Feuerverbot.
Das Verbot gilt ab sofort und ist zunächst bis einschließlich Sonntag, 5. Juli 2026 befristet.
Betroffene Grillplätze:
- Falkau
- Altglashütten
- Bärental
Auf diesen Plätzen ist das Entfachen von offenem Feuer sowie das Grillen (auch mit mitgebrachten Kohle- oder Gasgrills) untersagt.
Wichtige Verhaltensregeln im gesamten Gemeindegebiet:
Um Brände zu verhindern, bitten wir um strikte Beachtung folgender Sicherheitsmaßnahmen:
- Fahrzeuge richtig abstellen: Autos, Wohnmobile und Motorräder niemals auf trockenem Gras oder an Waldrändern parken. Heiße Katalysatoren und Auspuffanlagen können trockene Wiesen sofort entzünden.
- Rauchverbot im Wald: Von März bis Oktober gilt im Wald ein gesetzliches Rauchverbot. Keine Zigarettenkippen oder Streichhölzer achtlos wegwerfen.
- Rettungswege freihalten: Zufahrten zu den Wäldern und Schranken für die Feuerwehr und Rettungsdienste müssen unbedingt komplett frei bleiben.
- Im Ernstfall: Bei Sichtung von Rauch oder Feuer sofort den Notruf 112 wählen.
Die formelle ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Feldberg wird im Laufe des Tages an dieser Stelle als PDF-Download nachgereicht.
Wir bitten alle Einwohnenden sowie unsere Gäste um Verständnis für diese notwendige Sicherheitsmaßnahme.
Gemeindeverwaltung Feldberg (Schwarzwald)
8. Änderung des Bebauungsplans „Mittel-Hinter-Falkau“: Wohnraum durch Innenentwicklung
Die Gemeinde Feldberg nutzt gezielt bestehende Innenentwicklungspotenziale, um ressourcensparend neuen Wohnraum zu schaffen. An der Schuppenhörnlestraße im Ortsteil Falkau soll durch die Neugestaltung eines Grundstücks ein Mehrfamilienhaus mit 14 Wohneinheiten entstehen, das insbesondere das Angebot für Ein- und Zwei-Personenhaushalte erweitert.
Der Gemeinderat hat den Entwurf zur 8. Änderung des Bebauungsplans und der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften gebilligt. Die Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage) findet vom 03. Juli 2026 bis 03. August 2026 statt. Innerhalb dieser Frist hat die Bürgerschaft die Gelegenheit, die Planungsunterlagen einzusehen und Stellungnahmen einzureichen.
Die vollständige amtliche Bekanntmachung sowie alle fahrrelevanten Unterlagen stehen nachfolgend als PDF-Dokumente zum Download bereit:
ℹ️ Hinweis zur Einreichung von Stellungnahmen:
Stellungnahmen können während der genannten Frist bevorzugt digital per E-Mail an gemeinde@feldberg.org oder schriftlich im Rathaus eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Gebührensatzung für Kleineinleiter
Der Gemeinderat hat am 30.09.2025 die Gebührensatzung für Kleineinleiter beschlossen. Sie ersetzt die bisherige Satzung von 2001 und tritt am 01.10.2025 in Kraft.
1. Änderungssatzung zur Abwassersatzung (AbwS) – Neue Abwassergebühren
Der Gemeinderat hat am 30.09.2025 eine Änderung der Abwassersatzung beschlossen. Die geänderte Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.