Mahn- und Vollstreckungswesen

Wenn Forderungen der Gemeindeverwaltung Feldberg nicht zu dem im Bescheid oder in der Rechnung angegebenen Fälligkeitstermin entrichtet werden, erhält der Zahlungspflichtige eine Mahnung. Hierbei fallen bereits Mahngebühren und je nach Betrag der Hauptforderung auch Säumniszuschläge an. Um weitere Kosten zu vermeiden, wird dem Zahlungspflichtigen so Gelegenheit gegeben, vor Einleitung der Zwangsvollstreckung die Forderung zu begleichen.Wichtig ist, dass bei öffentlich-rechtlichen Forderungen nur einmal gemahnt werden muss, bevor die Zwangsvollstreckung beginnt. Eine zweite oder dritte Mahnung, wie dies im privaten Bereich durchaus üblich ist, hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Es empfiehlt sich also, die Mahnung ernst zu nehmen, und die Angelegenheit umgehend zu regeln. Zuständig ist die Gemeindekasse als Vollziehungsbehörde für das Mahn- und Vollstreckungswesen der Gemeindeverwaltung Feldberg.Die Einziehung insbesondere öffentlich-rechtlicher Forderungen wird im Wege der Amtshilfe auch für fremde Vollstreckungsbehörden wahrgenommen.

Sonstiges:
Externer Link: Flyer der Schuldnerberatung des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald
Externer Link: Schuldenstände der Gemeinden mit Eigenbetrieben und -gesellschaften zum 31.12.2019 in Baden-Württemberg; Internetseite des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg: statistisches Landesamt