Bekanntmachungen der Gemeinde Feldberg
Öffentliche Bekanntmachung: Ausschreibung der Bürgermeisterwahl 2027
Die Stelle der oder des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d) der Gemeinde Feldberg (Schwarzwald) wird infolge Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers neu besetzt. Die offizielle und rechtlich maßgebliche Bekanntmachung dieser Ausschreibung erfolgt im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg in der Ausgabe vom Freitag, den 2. Oktober 2026.
Nachfolgend finden Sie den vollständigen, unveränderten Wortlaut der amtlichen Ausschreibung einschließlich aller gesetzlichen Voraussetzungen, erforderlichen Unterlagen und Einreichungsmodalitäten.
Die wichtigsten Termine im Überblick:
- Bewerbungsstart: Samstag, 3. Oktober 2026
- Bewerbungsfrist (Ende): Montag, 21. Dezember 2026, 18:00 Uhr
- Wahltermin: Sonntag, 17. Januar 2027
- Eventuelle Neuwahl (Stichwahl): Sonntag, 31. Januar 2027
Gemeinde Feldberg (Schwarzwald)
Luftkurort, Sport- und Umweltfreundliche Gemeinde, Familienfreundlicher Ferienort
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Die Stelle der/des hauptamtlichen
Bürgermeisterin/Bürgermeisters (m/w/d)
der Gemeinde Feldberg (Schwarzwald) mit rd. 1.970 Einwohnern ist infolge Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wahl findet am Sonntag, 17. Januar 2027, eine eventuelle Neuwahl am Sonntag, 31. Januar 2027 statt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger – m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
Nicht wählbar sind die nach § 28 Abs. 2 i.V. mit § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) von der Wählbarkeit in den Gemeinderat ausgeschlossenen Personen sowie die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 GemO genannten Personen und Personen, die nach § 104 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geschäftsunfähig sind.
Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am
Montag, 21. Dezember 2026, 18:00 Uhr,
schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Gemeinde Feldberg (Schwarzwald), Kirchgasse 1, 79868 Feldberg, verschlossen mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
- 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung der Bewerbung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers/der Bewerberin (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung vom Wahlamt der Gemeinde Feldberg kostenfrei ausgegeben); das Erfordernis von Unterstützungsunterschriften gilt nicht für Amtsinhaber (m/w/d), die sich für ihr bisheriges Amt erneut bewerben;
- eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers/der Bewerberin (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
- eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers/der Bewerberin (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung für Baden- Württemberg vorliegt, auf amtlichen Vordruck;
- Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichen Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedsstaates besitzen und in diesem Mitgliedsstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedsstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedsstaat angeben.
Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes).
Im Übrigen gelten die Vorschriften gem. § 10 Kommunalwahlgesetz.
Über die Durchführung einer öffentlichen Bewerbervorstellung entscheidet der Gemeinderat. Ort und Zeit der persönlichen Vorstellung werden den Bewerberinnen/den Bewerbern rechtzeitig mitgeteilt.
Neue Benutzungsordnung für die Kinderbetreuungseinrichtung der Gemeinde Feldberg
Der Gemeinderat der Gemeinde Feldberg hat in seiner Sitzung am 14. Juli 2026 die Neufassung der Benutzungsordnung für die kommunale Kinderbetreuungseinrichtung beschlossen. Die Neufassung erfolgt im Wesentlichen aufgrund einer erforderlichen Gebührenanpassung.
Die neue Benutzungsordnung tritt zum 1. September 2026 in Kraft. Gleichzeitig verliert die bisherige Benutzungsordnung vom 1. Juni 2026 ihre Gültigkeit.
Den vollständigen Wortlaut der neuen Satzung können Sie der nachfolgenden PDF-Datei entnehmen:
Inkrafttreten der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Adlerweiher“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Feldberg hat die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans sowie der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften für den Bereich „Adlerweiher“ beschlossen. Nachfolgend finden Sie (jeweils als PDF-Datei) die offizielle amtliche Bekanntmachung mit allen rechtlichen Hinweisen sowie die zugehörigen Planunterlagen und Fachgutachten zur Einsicht.
Gebührensatzung für Kleineinleiter
Der Gemeinderat hat am 30.09.2025 die Gebührensatzung für Kleineinleiter beschlossen. Sie ersetzt die bisherige Satzung von 2001 und tritt am 01.10.2025 in Kraft.
1. Änderungssatzung zur Abwassersatzung (AbwS) – Neue Abwassergebühren
Der Gemeinderat hat am 30.09.2025 eine Änderung der Abwassersatzung beschlossen. Die geänderte Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.